Belehrung für Beschäftigte und Hygieneplan
5,00 €
| Format: | DIN A4 |
|---|---|
| Bindetechnik: | Vordrucksammlung (kopfgeleimter Block) |
| Umfang: | 16 Form. Belehrungen und 4 Hygienepl., Stand 03.2021 |
Produktinformationen "Belehrung für Beschäftigte und Hygieneplan"
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterleitung zu verhindern. Der Arbeitgeber ist verpflichetet, alle Mitarbeiter einer Einrichtung vor Beginn ihrer Tätigkeit über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren. Diese Belehrung ist alle zwei Jahre zu wiederholen und zu protokollieren.
Diese Belehrung bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.
| Format: | DIN A4 |
|---|---|
| Bindetechnik: | Vordrucksammlung (kopfgeleimter Block) |
| Umfang: | 16 Form. Belehrungen und 4 Hygienepl., Stand 03.2021 |
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Neubeckumer Straße 39a
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