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Dokumentation - Organisation - Rechtssicherheit
02521/29905-10, Mo.-Do. 8:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:30 Uhr

Belehrung für Beschäftigte und Hygieneplan

Produktinformationen "Belehrung für Beschäftigte und Hygieneplan"

Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterleitung zu verhindern. Der Arbeitgeber ist verpflichetet, alle Mitarbeiter einer Einrichtung vor Beginn ihrer Tätigkeit über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren. Diese Belehrung ist alle zwei Jahre zu wiederholen und zu protokollieren.

Diese Belehrung bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.


Eigenschaften "Belehrung für Beschäftigte und Hygieneplan"
Format: DIN A4
Bindetechnik: Vordrucksammlung (kopfgeleimter Block)
Umfang: 16 Form. Belehrungen und 4 Hygienepl., Stand 03.2021
Hersteller

F&L Schulorganisation GmbH & Co. KG

Neubeckumer Straße 39a

59269 Beckum

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Liebe Kunden,

kaum zu erkennen, aber wir haben einen neuen Shop. Wir wünschen viel Spaß beim einkaufen.

Ihr Team der F&L