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Dokumentation - Organisation - Rechtssicherheit
02521/29905-10, Mo.-Do. 8:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:30 Uhr

Information der Eltern

Produktinformationen "Information der Eltern "

Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterleitung zu verhindern. Den Eltern und Sorgeberechtigten ist bei der Aufnahme der Kinder in die Einrichtung ein Merkblatt auszuhändigen, das über die Pflichten dieses Gesetzes informiert. Das wird zugleich aktenkundig.

Dieses Merkblatt bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.



Eigenschaften "Information der Eltern "
Format: DIN A4
Bindetechnik: Vordrucksammlung (kopfgeleimter Block)
Umfang: 20 Formulare, Stand 11.2022
Hersteller

F&L Schulorganisation GmbH & Co. KG

Neubeckumer Straße 39a

59269 Beckum

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kaum zu erkennen, aber wir haben einen neuen Shop. Wir wünschen viel Spaß beim einkaufen.

Ihr Team der F&L