Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Dokumentation - Organisation - Rechtssicherheit
02521/29905-10, Mo.-Do. 8:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:30 Uhr

Mitwirkung muss Schule machen

Produktinformationen "Mitwirkung muss Schule machen "

Die Grundinformationen zur Schulmitwirkung dienen der Rechtssicherheit im Schulalltag.
Nach den Hinweisen auf relevante Rechtsgrundlagen folgen kurze und prägnante Angaben zu den betreffenden Paragrafen des Schulgesetzes NRW. Diese beinhalten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der am Schulleben Beteiligten, also der Lehrpersonen, der Schulleitungen, der Schülerinnen/Schüler und Eltern. Solche Informationshilfen können die Zusammenarbeit in der Schule stärken und zur Mitwirkung motivieren. Ein übersichtliches Stichwortverzeichnis soll die rasche Orientierung erleichtern. Ausführlichere Erläuterungen finden sich im Kommentar zur Mitwirkung in der Schule (Best.-Nr. 000418) sowie im Kommentar zum Schulgesetz (Best.-Nr. 000414).

Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und
erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen,
hat sich diesem Thema für Sie angenommen.


Eigenschaften "Mitwirkung muss Schule machen "
Format: DIN A5
Inhalt: 3. Auflage 2021, Redaktionsschluss 30.09.2020
Umfang: 52 Seiten
Hersteller

F&L Schulorganisation GmbH & Co. KG

Neubeckumer Straße 39a

59269 Beckum

Weiterführende Links des Herstellers
Produktgalerie überspringen

Similar Items

Mitwirkung in der Schule Schulrecht NRW
Mitwirkung in der Schule Schulrecht NRW

Mitwirkung in der Schule, Rechte und Pflichten der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler.Kommentar mit ausführlichem Stichwortverzeichnis. Das Schulgesetz enthält in den §§ 62 bis 77 dieEntscheidungsprozesse in den Mitwirkungsgremien, die Aufzählung der dafür vorgesehenen Aufgaben so wie die Formvorschriften für Sitzungen und Wahlen. Die Mitwirkung beim Schulträger und beim zuständigen Minister bringt als weitere Akteure die Verbände und Organisationen auf Landesebene ins Spiel.Der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter als Vorsitzenden der Schulkonferenz und der Lehrerkonferenz, als Verantwortlicher für Eilentscheidungen und ausgestattet mit der Teilnahmeberechtigung an den Sitzungen aller Mitwirkungsgremien kommt die entscheidende Schlüsselrolle für eine konstruktive Mitwirkungsarbeit zu.Änderung nach Redaktionsschluss dieser Auflage: Empfehlung-einer-Geschaeftsordnung-fuer-die-SchulmitwirkungsgremienDas 17. Schulrechtsänderungsgesetz ist ab der 8. Auflage berücksichtigt.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen, hat sich diesem Thema für Sie angenommen.Ergänzende VV zur APO-SI: Verwaltungsvorschrift-APO-SI-2023

Produktnummer: 000418

Regulärer Preis: 20,00 €

Liebe Kunden,

kaum zu erkennen, aber wir haben einen neuen Shop. Wir wünschen viel Spaß beim einkaufen.

Ihr Team der F&L