Schulrecht
Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer sowieSchulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen in NRW.Kommentar mit ausführlichem Stichwortverzeichnis. Mit der Neufassungder Allgemeinen Dienstordnung (ADO) wird der bisherige Text an dasSchulgesetz NRW entsprechend angepasst. Für die Lehrkräfte undSchulleitungen an öffentlichen Schulen wird damit eine innerdienstlicheGeschäftsordnung erlassen. Diese beschreibt die wesentlichen Aufgabender Lehrkräfte und Schulleitungen sowie der Lehrpersonen mit besonderenFunktionen (z. B. Mitglieder des Lehrerrates und Gleichstellungsbeauftragte)im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit.Dieser Kommentar liefert eine Vielzahl von Informationen zu relevanten Fragen,wie z. B. Unterrichtseinsatz, Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit,Mutterschutzbestimmungen, Beurlaubung, Dienstbefreiung, Teilzeitbeschäftigung,Klassenlehrerfunktionen, Jahrgangsstufenleitung, Kooperation mit außerschulischenPartnern und Fortbildung.Es liegt im Interesse aller Beteiligten, über die jeweiligen Rechte und PflichtenBescheid zu wissen. Dadurch lassen sich manche Missverständnisse oder interpersonaleKonflikte im Schulalltag vermeiden. Dieser Kommentar soll dazu dienen, die Paragrafender ADO kurz und präzise zu erläutern und gleichzeitig Hilfen für die Schulpraxiszu vermitteln.Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz ist berücksichtigt.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige underfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen,hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
APO-GOSt, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schülerinnen und Schüler, die nach den Bestimmungen des 13-jährigen Bildungsganges in die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium und der Gesamtschule eingetreten sind.Besondere Hinweise zu diesem Artikel:Zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. März 2023
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (NRW), u.a. mit Bestimmungen für die Erprobungsstufe, den Bestimmungen für den Unterricht in den einzelnen Schulformen der Sekundarstufe I, den Versetzungsbestimmungen, dem Abschlussverfahren und den Abschlüssen und Berechtigungen. Mit den Verwaltungsvorschriften zur APO-SI. Mit den Stundentafeln gültig ab 01.08.2022 der Schulformen der Sekundarstufe I.Zuletzt geändert durch Verordnung vom 06. Juni 2024 und vom 17. 06. 2024 für die Verwaltungsvorschriften.
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Lehrerrats als schulisches Beratungsgremium und als Vermittlerorgan bei interpersonalen Konflikten sind im Schulgesetz NRW verankert. Die oder der Vorsitzende des Lehrerrats muss daher die Rechte und Pflichten kennen, um bei den entsprechenden Angelegenheiten tätig zu werden.Nicht von ungefähr besteht für die Schulleiterin/ den Schulleiter eine Informations- und Anhörungspflicht gegenüber dem Lehrerrat.Da der Schulleitung die Entscheidung über dienstrechtliche Angelegenheiten übertragen ist, hat der Lehrerrat in diesen Fällen Aufgaben wie ein Personalrat vor Ort, d.h. er übernimmt Aufgaben im Sinne der Personalvertretung ohne den örtlichen Personalrat zu ersetzen. Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz ist berücksichtigt.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige underfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen,hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Die Aufsichtsführung der Lehrerinnen und Lehrer und die damit verbundene Aufsichtspflicht gelten schon immer als ein schulisches Reizthema. Die damit zusammenhängenden Fragen erzeugen bei den verantwortlichen Lehrkräften und Schulleitungen Sorgen und Ängste. Diese sind umso stärker, sofern es sich bei Aufsichtspflichtverletzungen um Haftungsfragen oder disziplinarische Folgen handelt.Die Aufsichtsführung ist nicht zuletzt aufgrund von zunehmender Gewaltbereitschaft oder Mobbing auf Schulhöfen oder von Fehlverhalten mit Alkoholkonsum auf Schulfahrten schwieriger geworden.Hilfreich ist es daher, den Aufsichtsplan sorgfältig aufzustellen sowie die Aufsichtspflicht in verschiedenen Aufsichtssituationen pädagogisch sinnvoll, organisatorisch machbar und rechtlich vertretbar wahrzunehmen.Dann ist die Aufsichtspflicht kein Damoklesschwert und die Lehrpersonen stehen auch nicht stets mit einem Bein im Gefängnis. Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige underfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen,hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Die Grundinformationen zur Allgemeinen Dienstordnung (ADO) dienen der Rechtssicherheit im Schulalltag.Die Einführung vermittelt grundlegende Kenntnisse über diese Geschäftsordnung. Es gilt, wesentliche Ziele, Aufgaben und die Anwendung der ADO in der Schulpraxis zu verdeutlichen. Die einzelnen Paragrafen werden dadurch in ihrem Kontext transparenter und verständlicher. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert die rasche Orientierung über die Sachverhalte.Ausführlichere Erläuterungen finden sich im Kommentar zur Allgemeinen Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen (Best.-Nr. 000420).Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige underfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen,hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Schulleitungen liegen uns am Herzen. Darum möchten wir Sie mit diesem und weiteren Themenheften bei Ihrer komplexen Arbeit unterstützen. Sie müssen in der Schule sowohl konzeptionell denken als auch praktisch umsetzen. Das kostet Energie und Zeit. Hinweise, Tipps, Übungen basieren auf jahrelanger Schulleitererfahrung, auf Fortbildungen mit Schulleitungen und Dezernenten und über 200 Interviews mit Schulleitungen aller Schulformen. Auch Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind einbezogen worden. Darum heißt das Themenheft auch „Praxis Schulleitung". „Praktisch" können Sie die Hinweise, Checklisten, auch kreative Ideen in Ihrem Schulalltag umsetzen. Nutzen Sie dieses Themenheft Nr. 2 zur Unterstützung Ihrer Arbeit. Weitere Themen folgen.
Kommentar mit ausführlichem Stichwortverzeichnis. Die konkrete Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit vollzieht sich auf der Grundlage pädagogischer, aber ebenso rechtlicher Entscheidungen. Pädagogik und Recht sind gleichsam zwei Seiten einer Medaille der Schulrealität. Aus dem Schulverhältnis ergeben sich für die am Schulleben Beteiligten besondere Rechte und Pflichten. Schulische Entscheidungen haben oft eine nicht unerhebliche rechtliche Tragweite. Umso notwendiger ist es, dass Lehrpersonen und Schulleitungen bei der Anwendung des Schulgesetzes über die angemessenen Rechtskenntnisse verfügen.Diese 13. Auflage berücksichtigt die BASS für das Schuljahr 2024/2025, die aktuelle Rechtsprechung sowie die entsprechende Fachliteratur.Einige inhaltliche Neuerungen zu nachstehenden Themen sind eingearbeitet:● KI-Tools und textgenerierende Systeme (Chat GPT) und Herausforderungen bei der Leistungsbewertung.● Erbrachte Schülerleistungen im Distanzunterricht und Leistungsüberprüfungen im Präsenzunterricht, schulisches Vorgehen. ● Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch, Handlungsempfehlungen.● E–Zigaretten und Nichtraucherschutzgesetz NRW, Regelungsprobleme.● Schulkiosk und Schülerfirma, steuerliche Überlegungen.● Regionale Bildungsnetzwerke und Bildungsbüro, Organisations- und Kooperationsfragen.● Digitales Lernen und Digitalstrategien, Möglichkeiten und Grenzen erläutern diese Zusammenhänge für die Schulpraxis und schaffen Rechtssicherheit für das schulische Handeln.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen erläutern diese Zusammenhänge für die Schulpraxis und schaffen Rechtssicherheit für das schulische Handeln.
Mitwirkung in der Schule, Rechte und Pflichten der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler.Kommentar mit ausführlichem Stichwortverzeichnis. Das Schulgesetz enthält in den §§ 62 bis 77 dieEntscheidungsprozesse in den Mitwirkungsgremien, die Aufzählung der dafür vorgesehenen Aufgaben so wie die Formvorschriften für Sitzungen und Wahlen. Die Mitwirkung beim Schulträger und beim zuständigen Minister bringt als weitere Akteure die Verbände und Organisationen auf Landesebene ins Spiel.Der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter als Vorsitzenden der Schulkonferenz und der Lehrerkonferenz, als Verantwortlicher für Eilentscheidungen und ausgestattet mit der Teilnahmeberechtigung an den Sitzungen aller Mitwirkungsgremien kommt die entscheidende Schlüsselrolle für eine konstruktive Mitwirkungsarbeit zu.Änderung nach Redaktionsschluss dieser Auflage: Empfehlung-einer-Geschaeftsordnung-fuer-die-SchulmitwirkungsgremienDas 17. Schulrechtsänderungsgesetz ist ab der 8. Auflage berücksichtigt.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen, hat sich diesem Thema für Sie angenommen.Ergänzende VV zur APO-SI: Verwaltungsvorschrift-APO-SI-2023
Die Grundinformationen zur Schulmitwirkung dienen der Rechtssicherheit im Schulalltag.Nach den Hinweisen auf relevante Rechtsgrundlagen folgen kurze und prägnante Angaben zu den betreffenden Paragrafen des Schulgesetzes NRW. Diese beinhalten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der am Schulleben Beteiligten, also der Lehrpersonen, der Schulleitungen, der Schülerinnen/Schüler und Eltern. Solche Informationshilfen können die Zusammenarbeit in der Schule stärken und zur Mitwirkung motivieren. Ein übersichtliches Stichwortverzeichnis soll die rasche Orientierung erleichtern. Ausführlichere Erläuterungen finden sich im Kommentar zur Mitwirkung in der Schule (Best.-Nr. 000418) sowie im Kommentar zum Schulgesetz (Best.-Nr. 000414).Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige underfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen,hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Nach einer PISA-Studie der OECD von 2017 und einer FORSA-Umfrage von 2016 im Auftrag des Lehrerverbandes VBEsind Mobbing und Cybermobbing an Schulen ein Problem, obwohl eigentlich für solche Formen von Gewaltkein Platz sein sollte.Eine neue repräsentative Studie von 2018 im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, für die bundesweit 3.448 Schülerinnenund Schüler im Alter von 8 bis 14 Jahren befragt wurden, gibt Anlass zur Sorge. Danach fühlen sich ein Viertelder Schülerinnen und Schüler an Schulen nicht sicher.Wie die Berichte von betroffenen Schülerinnen und Schülern zeigen, leiden Mobbing-Opfer unter den Attackenund sind selten in der Lage, sich aus dem Teufelskreis selbst zu befreien.Sofern also die Mobbing-Täter nicht gestoppt werden, fühlen sie sich im Recht und lassen nicht von ihrem Tun.Lehrkräfte und Eltern sind verpflichtet, von Mobbing betroffene Schülerinnen und Schüler durch geeignete Maßnahmenzu schützen und zu unterstützen.Dazu soll dieser Ratgeber für Schule und Elternhaus Beispiele aufzeigen und praktische Hilfen anbieten.Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige underfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen,hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Overhead-Foliensatz für Ihre jährliche Informationsveranstaltung und Beratungder Eltern zur Wahl der weiterführenden Schulform mit 8 farbigen Overhead-Folien.
Info-Foliensatz zur neuen APO-GOSt mit 20 farbigen Overheadfolien für die schulischenInformationsveranstaltungen, gültig für alle, die im Schuljahr 2010/2011 nach denBestimmungen des 12-jährigen Bildungsganges am Gymnasium und im Schuljahr 2011/2012an der Gesamtschule der gymnasialen Oberstufe beigetreten sind.
Info-Folien APO-BK-NEU, Foliensatz zur APO-BK mit 14 farbigen Overhead-Folien fürdie schulischen Informationsveranstaltungen über die Bildungsgänge am Berufskollegin NRW, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen.
Kommentar mit Schaubildern und ausführlichem Stichwortverzeichnis.Das Schulgesetz NRW schafft die rechtlichen Grundlagen für die schulische Bildungs- und Erziehungsarbeit.Dieser Kommentar liefert im Zusammenhang mit den einzelnen Bestimmungen und Vorschriften wichtige Orientierungshilfen für die am Schulleben Beteiligten. Demzufolge richtet er sich vornehmlich an Schulleitungen, Lehrpersonen, Lehramtsanwärter, Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch an Lehrerpersonalräte, Schulaufsichtsbeamte sowie Vertreter kommunaler Fachdienste. Auf diese Weise können sich die Benutzer rasch über die Inhalte des Schulgesetzes und Ihre Bedeutung für die Schulpraxis informieren.Diese 14. Auflage berücksichtigt die BASS für das Schuljahr 2025/2026, die aktuelle Rechtsprechung sowie die entsprechende Fachliteratur. Das 17. Schulrechtsänderungsgesetz ist berücksichtigt. Einige inhaltliche Neuerungen zu nachstehenden Themen sind eingearbeitet:● KI-Tools und textgenerierende Systeme (Chat GPT) und Herausforderungen bei der Leistungsbewertung.● Erbrachte Schülerleistungen im Distanzunterricht und Leistungsüberprüfungen im Präsenzunterricht, schulisches Vorgehen.● Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch, Handlungsempfehlungen.● E–Zigaretten und Nichtraucherschutzgesetz NRW, Regelungsprobleme.● Schulkiosk und Schülerfirma, steuerliche Überlegungen.● Regionale Bildungsnetzwerke und Bildungsbüro, Organisations- und Kooperationsfragen.● Digitales Lernen und Digitalstrategien, Möglichkeiten und Grenzen.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen erläutern diese Zusammenhänge für die Schulpraxis und schaffen Rechtssicherheit für das schulische Handeln.
Schulleiterinnen und Schulleiter befinden sich in einem Spannungsfeld von Leitungs-, Führungs-, Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Als Amtsträger und Führungspersonen kommt ihnen im Rahmen der Schulleitung und Schulentwicklung eine Schlüsselfunktion zu. Führung versteht sich als ein Prozess- und Erfolgsindikator.Neben der professionellen Kompetenz im Hinblick auf pädagogische Standards prägen eine Reihe weiterer Qualifikationsmerkmale das herausgehobene Amt der Schulleiterin und des Schulleiters. Dazu zählen z.B. Mitarbeiterführung, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktmanagement sowie die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern.Dieser Kommentar erläutert wesentliche pädagogische und rechtliche Zusammenhänge aufgrund des geltenden Schulgesetzes NRW. Sie dienen dazu, die Rechtssicherheit zu stärken und die Entscheidungen in konkreten Situationen des Schulalltags zu erleichtern. Diese 4. Auflage ist komplett überarbeitet und erweitert und berücksichtigt das 17. Schulrechtänderungsgesetz 2025 und alle Änderungen lt. BASS 2025/2026.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen, hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Schulleitungen liegen uns am Herzen. Darum möchten wir Sie mit diesem und weiteren Themenheften bei Ihrer komplexen Arbeit unterstützen.Sie müssen in der Schule sowohl konzeptionell denken als auch praktisch umsetzen. Das kostet Energie und Zeit.Hinweise, Tipps, Übungen basieren auf jahrelanger Schulleitererfahrung, auf Fortbildungen mit Schulleitungen und Dezernentenund über 200 Interviews mit Schulleitungen aller Schulformen. Auch Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind einbezogen worden.Darum heißt das Themenheft auch „Praxis Schulleitung“. „Praktisch“ können Sie die Hinweise, Checklisten, auch kreative Ideen in Ihrem Schulalltag umsetzen. Weil Schulleitung uns am Herzen liegt, wollen wir Sie „praktisch“ unterstützen.Nutzen Sie dieses Themenheft Nr. 1 zur Unterstützung Ihrer Arbeit. Weitere Themen folgen.
Mit diesem Handbuch für die Praxis wird das komplexe Thema „Sicherheit und Gesundheit in der Schule" für die am Schulleben beteiligten Personen im Hinblick auf die wesentlichen Aufgaben, Ziele und Arbeitsweisen konkretisiert. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulleitungen und Lehrkräfte im inneren Schulbereich und des Schulträgers im äußeren Schulbereich werden gegenübergestellt, wobei sich solche Verantwortlichkeiten auch überschneiden können. Hier wird die notwendige Kooperation ersichtlich. Angesichts der Vielzahl von geltenden Rechtsvorschriften und Regeln wollen die Autoren die verantwortlichen Entscheidungsträger, also in erster Linie die Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Schulträger, von zeitraubenden Recherchen entlasten. Daher haben die Benutzer dieses Handbuchs die Möglichkeit, jeweils am Schluss der relevanten und aktuellen Publikationen der Unfallkassen und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Texte kostenlos als Online-Informationsquelle zur Kenntnis zu nehmen. Die genannten Internetadressen helfen ihnen dabei.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen, hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Dieses Unterweisungsheft erläutert die Dienstpflicht der Schulleitung und gibt Hilfestellungen dazu. Die entsprechenden Unterweisungsnachweise werden in diesem Heft geführt.Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen, hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Verwaltungsvorschriften zur aktuellen APO-GOSt für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach den Bestimmungen des 13-jährigen Bildungsganges in die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium und der Gesamtschule eingetreten sind.Zuletzt geändert durch Runderlass des MSW NRW vom 04.08.2024