Rechtssicherheit
Bei Kindern unter drei Jahren ist es besonders wichtig, eine durchgehende Aufsicht zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die Kinder an die Mitarbeiter der Einrichtung übergeben werden und auch am Ende der täglichen Betreuungszeit persönlich von den Sorgeberechtigten oder Vertrauenspersonen abgeholt werden. Dieses Formular regelt, wer zu den Vertrauenspersonen gehört.
Ausgabe von Medikamenten - Bereitstellung von Notfallmedikamenten.Erzieherinnen oder Lehrkräfte dürfen von sich aus keine Medikamente an Kinder einer Einrichtung geben. Sie dürfen nur Erste Hilfe leisten. Dieser Vordruck enthält die schriftliche Anweisung der Eltern oder Sorgeberechtigten für die Ausgabe von Medikamenten und ein Protokoll der Verabreichungen.
Die Leiterin einer Einrichtung muss zu jeder Zeit wissen, wo ihre Mitarbeiter/innen und die Kinder sich befinden und wie sie erreicht werden können. Deshalb muss sich jede Erzieherin, jeder Erzieher, bevorsie/er die Einrichtung mit Kindern verlässt, in das Ausgangsbuch eintragen.Das vorliegende Heft erlaubt es, alle relevanten Daten, also etwa die Namen der teilnehmenden Kinder, der begleitenden Erzieher/innen und Eltern, das Ziel des Ausfluges, die voraussichtliche Rückkehr, eine Rufnummer für den Notfall usw. einzutragen.So wird auch nichts vergessen und die Leiterin ist jederzeit im Bilde. Benötigt wird ein Heft pro Einrichtung und ist für bis zu 16 Ausflüge ausgelegt.
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterleitung zu verhindern. Der Arbeitgeber ist verpflichetet, alle Mitarbeiter einer Einrichtung vor Beginn ihrer Tätigkeit über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren. Diese Belehrung ist alle zwei Jahre zu wiederholen und zu protokollieren.Diese Belehrung bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.
Vor der tatsächlichen Aufnahme eines Kindes in die Tageseinrichtung ist ein Betreuungsvertrag zu erstellen und zu unterschreiben. Erst dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft.
Diese Formularsammlung beinhaltet die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung und das zugehörige Merkblatt zu dieser Verpflichtungserklärung.Block mit blauem Deckblatt und je 12 Blatt Verpflichtungserklärung in weiß und Merkblatt zur Verpflichtungserklärung in blau, für 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dieser Vordruck informiert die Eltern in verständlicher Sprache über den wesentlichen Inhalt des Erlasses über die"Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals beim Nachhauseweg der Kinder vom Kindergarten".
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung endet, wenn das Kind das Grundstück verlässt. Für Kinder, die nicht alleine nach Hause gehen können, besteht die Aufsichtspflicht bis zur Abholung. Eltern, deren Kinder den Heimweg selbstständig antreten dürfen, sollten eine entsprechende Erklärung abgeben.
Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen haben im Rahmen der Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder bzw. der SuS die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.Es besteht zudem eine Dokumentationspflicht für die Erzieherinnen und Erzieher bzw. die Lehrkräfte. So etwa bei Insektenstichen, Zeckenbissen, Prellungen, Stürzen oder bei Erbrechen, Fieber und dergleichen. Zum Nachweis späterer Unfallfolgen sind derartige Eintragungen unverzichtbar. Gegebenenfalls ist auch eine Unfallanzeige zu erstellen.Der vorliegende Meldeblock enthält alle wichtigen Angaben und vereinfacht das Verfahren erheblich. Auf den Umschlagseiten finden Sie zudem Verweise auf wesentliche Vorschriften und hilfreiche Hinweise. Der integrierte Elternbrief erleichtert die erforderliche Information der Erziehungsberechtigten.Eine vereinfachte Dokumentation kann in Bestell-Nr. 000115, Verbandbuch, erfolgen.
Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen haben im Rahmen der Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten. Es besteht zudem eine Dokumentationspflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.So etwa bei Insektenstichen, Zeckenbissen, Prellungen, Stürzen oder bei Erbrechen, Fieber und dergl. zum Nachweis späterer Unfallfolgen sind derartige Eintragungen unverzichtbar. Gegebenenfalls ist auch eine Unfallanzeige zu erstellen.Der vorliegende Meldeblock enthält alle wichtigen Angaben und vereinfacht das Verfahren erheblich. Auf den Umschlagseiten finden Sie zudem Verweise zu wesentlichen Vorschriften und hilfreiche Hinweise.Der integrierte Infobrief hilft bei einem etwaigen Arztbesuch nach der Erstversorgung in der Einrichtung.
Fotos von Kindern dürfen ohne Zustimmung der Eltern nicht veröffentlicht werden.Diese Vordrucksammlung erleichtert die Abfragen bei den Sorgeberechtigten.
Rechtliche Texte gehören nicht zur täglichen Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Die trockenen, oftmals von Juristendeutsch geprägten Texte sind oft nicht leicht zu verstehen. Umfangreiche Vorschriftensammlungen nützen wenig, wenn sie gar nicht oder nur teilweise für die Adressaten von Bedeutung sind. Um solchen Vorbehalten zu begegnen, haben die Autoren dieser erweiterten Auflage jeder Vorschrift einen Einleitungstext vorangestellt. Er informiert über die Vorschrift und erleichtert dadurch ihr Verstehen.Diese 11. Auflage 2024 enthält alle relevanten Gesetze zum Arbeitsschutz sowie die Gesetze und Vorschriften zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz.Ein ausführliches Stichwortverzeichnis ermöglicht der Leserin bzw. dem Leser eine rasche Orientierung.
Ein Ratgeber und Handbuch für die täglichen Aufgaben in der Kindertagesstätte. Gute Bildungsarbeit kann nur in einer gut organisierten Einrichtung gelingen, in der Leitung und Mitarbeiter/innen Hand in Hand arbeiten. Auch bewährte Kräfte können noch neue Erkenntnisse gewinnen. Deshalb sollte man selbst in eingeführten Kitas noch einmal alle Abläufe prüfen und neue Wege erproben.Die wichtigsten Punkte sind immer in einer Übersicht zusammengefasst. Ein Stichwortverzeichnis, relevante Gesetze und Verordnungen sowie einiges mehr machen das Buch zu einem wichtigen Nachschlagewerk.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) müssen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas bestimmte Standards der Hygiene und der Reinigung einhalten.Dieser Aushang zeigt übersichtlich, was, wann, womit, wie und von wem zu reinigen ist.Für Gruppen - und Spielräume, Turn- und Gymnastikräume.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) müssen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas bestimmte Standards der Hygiene und der Reinigung einhalten.Dieser Aushang zeigt übersichtlich, was, wann, womit, wie und von wem zu reinigen ist.Für Küche und Kinderkochzeile.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) müssen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas bestimmte Standards der Hygiene und der Reinigung einhalten.Dieser Aushang zeigt übersichtlich, was, wann, womit, wie und von wem zu reinigen ist.Für Ruheräume und Erste-Hilfe-Räume.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) müssen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas bestimmte Standards der Hygiene und der Reinigung einhalten.Dieser Aushang zeigt übersichtlich, was, wann, womit, wie und von wem zu reinigen ist.Für Toiletten, Dusch- und Waschräume.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) müssen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas bestimmte Standards der Hygiene und der Reinigung einhalten.Dieser Aushang zeigt übersichtlich, was, wann, womit, wie und von wem zu reinigen ist.Für den Wickel- und Pflegebereich.
Was, wann, wie und womit - Dieser Aushang zeigt Ihnen knapp und deutlich wann, wie und womit Sie Hände waschen oder Hände desinfizieren sollten, wann Handschuhe erforderlich sind und was unter Hautschutz und Handpflege zu verstehen ist.
Auch Kitas werden zu Veranstaltungen regelmäßig mit gespendeten Kuchen und Lebensmitteln versorgt. Dies gilt meist als privat, spezielle Lebensmittelvorschriften gibt es dann nicht. Dieser Vordruck hilft der Kita, mitwirkende Eltern an grundsätzliche Regeln zu erinnern.
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterleitung zu verhindern. Den Eltern und Sorgeberechtigten ist bei der Aufnahme der Kinder in die Einrichtung ein Merkblatt auszuhändigen, das über die Pflichten dieses Gesetzes informiert. Das wird zugleich aktenkundig.Dieses Merkblatt bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.
Aus der Praxis entwickelt hilft der Ordner Betriebssicherheit in Kindertagesstätten, Prüftermine und deren Durchführung zu organisieren, sauber zu dokumentieren und die Ergebnisse übersichtlich und schnell abrufbar griffbereit zu haben.Der Ordner bietet reichlich Raum und Struktur für Unterlagen und Listen der Einrichtung oder des Trägers, z.B. durch die beschrifteten Trennblätter.Folgende Trennblätter beinhaltet der Ordner:Arbeitsmedizinische Vorsorge, RechtsgrundlagenGefährdungsbeurteilungen, Prüftermin und PrüfberichteUnterweisung der Beschäftigten, Termine und BerichteVorsorgekarteiPflichtuntersuchungen und ÜberwachungslisteInfektionsschutzgesetz, Information der ElternInfektionsschutzgesetz, Belehrung der BeschäftigtenÜberwachungsliste zur persönlichen EignungSicherheitsmaßnahmen und SicherheitskalenderSonstiges Der Ordner kann selbstverständlich beliebig ergänzt werden.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2010 trat eine am 14.05.2009 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundeszentralregistergesetzes in Kraft. Danach müssen Beschäftigte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen gem. §45 SGB VIII der 1. Erziehungshilfe und sonstigen Einrichtungen mit Angeboten über Tag und Nacht und 2. Kindertageseinrichtungen zur Prüfung der persönlichen Eignung ein (erweitertes) Führungszeugnis auf der Grundlage §30 a BZRG vorlegen. Nach jeweils spätestens 5 Jahren ist eine regelmäßige Überprüfung des beschäftigten Personals vorzunehmen.
Ein Ratgeber für Kita-Personal, Eltern und Einrichtungsträger zu allen wesentlichen Fragen, die der Sicherheit und Gesundheit sowie dem Schutz der Kinder und des Personals dienen. Die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Kita-Leitung, des Personals, der Sicherheitsbeauftragten und des Einrichtungsträgers werden themen- und praxisbezogen erläutert.Die pädagogischen Fachkräfte erhalten ausgehend von kurzen Fallbeschreibungen und Fragestellungen Informationen und Hilfen für die Aufgabenbewältigung im Kita-Alltag. Die behandelten Themen zeigen auf, wie komplex und facettenreich die Arbeit mit den Kindern unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sein kann. Checklisten und Fragebogen vermitteln praktische Handlungshilfen. Insofern wird der Ratgeber dazu beitragen, ein solides Grundwissen über die pädagogischen, praktischen und rechtlichen Zusammenhänge zu vermitteln.Diese völlig überarbeitete 6. Auflage ist übersichtlich geordnet und beinhaltet auch den Kleinstkindbereich. Exemplarische Checklisten und Fragebögen runden das Werk ab und es bietet somit eine komplett vollständige Orientierung und Hilfe bei allen Fragen hierzu.